KfW 308 – Jung kauft Alt

Förderdarlehen · Kaufen oder bauen

Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie durch Familien. Das Gebäude muss bei Antragstellung in Energieeffizienzklasse F, G oder H liegen und binnen 54 Monaten mindestens auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden – alternativ über die vier Einzelmaßnahmen, die das Merkblatt aus der BEG EM benennt: Heizungstausch mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien, Fenstertausch, Fassadendämmung und Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke; andere Arbeiten zählen dafür nicht. Kredithöchstbetrag 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei, 180.000 € ab drei Kindern, begrenzt auf den Kaufpreis; die Sanierungskosten selbst sind in diesem Produkt nicht förderfähig, Kaufnebenkosten ebenfalls nicht. Maßgeblich für die Einkommensgrenze ist nicht das heutige Einkommen, sondern der Durchschnitt der zu versteuernden Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung – für einen Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt aus 2024 und 2023. Die Immobilie ist fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen und zehn Jahre lang zum Wohnen; wird das vorher aufgegeben, kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Nicht gewährt wird die Förderung bei Nutzung der geförderten Wohnimmobilie durch Wohngemeinschaften sowie bei Umschuldungen und Nachfinanzierungen von Vorhaben.

Voraussetzungen

KfW-Merkblatt 308 · Stand 08/2026

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