KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Förderdarlehen · Kaufen oder bauen

Neubau oder Ersterwerb im Effizienzhaus-40-Standard – die Förderstufe verlangt zugleich die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus, der Effizienzhaus-40-Standard allein genügt nicht –, mindestens ein Kind unter 18, zvE-Grenze 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind; maßgeblich ist der Durchschnitt des zvE aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Der Ersterwerb ist nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme gemäß § 640 BGB förderfähig. Weder die im künftigen Haushalt wohnenden Partnerinnen und Partner oder Alleinerziehenden noch deren Kinder dürfen bei Antragstellung bereits Wohneigentum in Deutschland besitzen – selbst genutztes ebenso wenig wie vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes; liegt einer dieser Fälle vor, ist bereits die Antragstellung unzulässig. Der Eigentumsanteil muss mindestens 50 % betragen; die Wohnung ist 5 Jahre ab Einzug selbst zu nutzen – endet die Selbstnutzung früher, steigt der Sollzinssatz um 1,00 Prozentpunkt p. a. – und 10 Jahre lang zum Wohnen zu nutzen, sonst kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Ferien- und Wochenendhäuser, Ferienwohnungen und die Nutzung durch Wohngemeinschaften sind ausgeschlossen – gefördert wird nur die einzige, tatsächlich bewohnte Immobilie –, ebenso Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Grundstückskosten sind nicht förderfähig, und der Kreditbetrag ist auf die förderfähigen Kosten beschränkt; liegen diese unter dem Höchstbetrag, fällt der Kredit entsprechend kleiner aus – dieser Rechner erfasst sie nicht und zeigt deshalb den Höchstbetrag. Den höheren Höchstbetrag trägt allein die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“: Sie verlangt zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM und ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Nicht mit KfW 297/298 und nicht mit KfW 261 kombinierbar.

Voraussetzungen

Nicht kombinierbar mit

KfW 297/298, KfW 296, KfW 261

KfW-Merkblatt 300 · Stand 12/2025

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