KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Förderdarlehen · Kaufen oder bauen

Klimafreundlicher Neubau, keine Einkommensgrenze und keine Kinder erforderlich. 100.000 € je Wohneinheit im Effizienzhaus 40, 150.000 € mit QNG-Siegel; der Höchstbetrag deckelt „bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten“, und das sind die gesamten Bauwerkskosten sowie Fachplanung und Baubegleitung – der Erwerb von Grundstücken wird nicht gefördert. Liegen die förderfähigen Kosten darunter, fällt der Kredit entsprechend kleiner aus; dieser Rechner erfasst sie nicht und zeigt deshalb den Höchstbetrag. Die Förderstufe verlangt beides zugleich: die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nach der Anlage „TMA“ und die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 – ein Neubau, der nur den Effizienzhaus-40-Standard erreicht, wird nicht gefördert. Beim Ersterwerb ist die Aufspaltung in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag – das verdeckte Bauherrenmodell – nicht förderfähig. Ebenso wenig gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen, eine zweite Förderung derselben Wohneinheit im KFN und entgeltliche Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb hinausgehen – etwa der Kauf von der Ehepartnerin oder dem Ehepartner; liegt ein solcher Fall bei Antragstellung vor, ist bereits die Antragstellung unzulässig. Die Wohneinheit ist zehn Jahre zum Wohnen zu nutzen, sonst kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Das aktuelle Merkblatt enthält zusätzlich eine befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 – Frist prüfen, bevor Sie damit planen.

Voraussetzungen

Nicht kombinierbar mit

KfW 300, KfW 296

KfW-Merkblatt 297/298 · Stand 07/2026

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