KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Förderdarlehen · Kaufen oder bauen

Kredit für den Neubau oder Ersterwerb flächeneffizienter, klimafreundlicher Wohngebäude – bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 100.000 € je Wohneinheit. Verlangt wird der Standard Effizienzhaus 55, eine Mindestanzahl an Wohnräumen je Wohnfläche, Grenzwerte für Treibhausgasemissionen und ausgewählte Kosten im Lebenszyklus sowie eine Wärmeerzeugung ohne fossile Brennstoffe und ohne Biomasse. Ein QNG-Siegel ist – anders als bei KfW 297/298 – nicht nötig. Damit ist dies das Programm für den Neubau, der die Effizienzhaus-40-Stufe nicht erreicht. Der Erwerb von Grundstücken ist von der Förderung ausgeschlossen; liegen die förderfähigen Kosten – die Bauwerkskosten sowie Fachplanung und Baubegleitung – unter dem Höchstbetrag, fällt der Kredit entsprechend kleiner aus. Die Wohneinheit ist zehn Jahre zum Wohnen zu nutzen, sonst kann die KfW die Förderung anteilig zurückfordern. Für dieselbe Wohneinheit nicht mit KfW 300 oder KfW 297/298 kombinierbar.

Voraussetzungen

Nicht kombinierbar mit

KfW 300, KfW 297/298

KfW-Merkblatt 296 · Stand 06/2026

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